Kosten...

... für Lernförderung und integrative Lerntherapie!

Therapie:
Lernförderung bzw. integrative Lerntherapie wird in der Regel in Einzelterminen durchgeführt. In entspannter und persönlicher Atmosphäre ist so die bestmögliche und individuelle Betreuung und Förderung gewährleistet.

Dauer:
Eine Lernfördereinheit bzw. Therapiestunde dauert ca. 50 Min.

Kosten:
- Erstgespräch (erstes Kennlernen, Beratung, Informationsaustausch etc): kostenfrei
- Förderdiagnostik/Anamnese (je nach Einzelfall: 1-3 Einheiten): auf Anfrage (incl. Gutachten und Elterngespräch zur Abstimmung des Förderkonzeptes)
- Lernförderung / integrative Lerntherapie / Frühförderung: auf Anfrage.

Ggf. sind im Laufe der Therapie weitere Elterngespräche erforderlich. Als besonderer Service meiner Praxis sind diese Leistungen bereits im Honorar bzw. Stundensatz enthalten!

Vertrag:
Keine Langzeitverträge.
Jeder Therapievertrag kann zum jeweiligen Ende des laufenden Monats beiderseits gekündigt werden.
Während der Schulferien entstehen keine Therapiekosten, da keine Lernförderung/Lerntherapie stattfindet. (Ausnahmeregelungen sind jedoch bei Bedarf möglich).

Stundenausfall:
Können Sie bzw. Ihr Kind Diagnose-, Therapie-, Förder- oder Gesprächsstunden nicht wahrnehmen, so bitte ich Sie, diese bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Können Sie mich telefonisch nicht erreichen, so sprechen Sie bitte auf Band (AB) oder schreiben Sie mir eine entsprechende E-Mail. Kurzfristigere Absagen werden mit dem vollen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Anmeldung / Termine:
Fon: 04765 / 83 06 57,
Fax: 04765 / 83 101 45,
oder E-mail: denkweg@gmx.de


Hinweis:
Wer bezahlt Lerntherapie?

Unter bestimmten Vorraussetzungen, z.B. wenn Ihr Kind an einer chronischen Lernstörung leidet oder eine seelische Behinderung bereits eingetreten oder zu erwarten ist, können die Kosten für eine Lerntherapie über die zuständigen Jugendämter geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schule keine ausreichenden oder geeigneten Fördermaßnahmen anbieten kann und die Krankenkasse die Anerkennung der Lernstörung als Krankheit abgelehnt hat.

Weiterhin müssen die Voraussetzungen für eine Finanzierung nach § 35a SGB VIII ("Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche") erfüllt sein. Andernfalls sind die Kosten für die Lernförderung/Lerntherapie privat zu tragen.


ellen seidel © 2007-2012
denkweg - praxis für lernförderung & integrative lerntherapie | 27432 oerel
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