| Therapie:
Lernförderung bzw. integrative Lerntherapie
wird in der Regel in Einzelterminen durchgeführt. In
entspannter und persönlicher Atmosphäre ist so die
bestmögliche und individuelle Betreuung und Förderung
gewährleistet.
Dauer:
Eine Lernfördereinheit bzw. Therapiestunde dauert ca.
50 Min.
Kosten:
-
Erstgespräch (erstes
Kennlernen, Beratung, Informationsaustausch etc): kostenfrei
- Förderdiagnostik/Anamnese
(je nach Einzelfall: 1-3 Einheiten): auf
Anfrage (incl. Gutachten und
Elterngespräch zur Abstimmung des Förderkonzeptes)
- Lernförderung / integrative
Lerntherapie / Frühförderung: auf
Anfrage.
Ggf. sind im Laufe der Therapie weitere Elterngespräche
erforderlich. Als besonderer
Service meiner Praxis sind diese Leistungen
bereits im Honorar bzw. Stundensatz
enthalten!
Vertrag:
Keine Langzeitverträge.
Jeder Therapievertrag kann zum jeweiligen Ende des laufenden
Monats beiderseits gekündigt werden.
Während der Schulferien entstehen keine Therapiekosten,
da keine Lernförderung/Lerntherapie stattfindet. (Ausnahmeregelungen
sind jedoch bei Bedarf möglich).
Stundenausfall:
Können Sie bzw. Ihr Kind
Diagnose-, Therapie-, Förder- oder Gesprächsstunden
nicht wahrnehmen, so bitte ich Sie, diese bis spätestens
24 Stunden vorher abzusagen. Können
Sie mich telefonisch nicht erreichen, so sprechen Sie bitte
auf Band (AB) oder schreiben Sie mir eine entsprechende E-Mail.
Kurzfristigere Absagen werden mit dem vollen Stundensatz in
Rechnung gestellt.
Anmeldung / Termine:
Fon: 04765 / 83 06 57,
Fax: 04765 / 83 101 45,
oder E-mail: denkweg@gmx.de
Hinweis:
Wer bezahlt Lerntherapie?
Unter bestimmten Vorraussetzungen, z.B. wenn Ihr Kind an einer
chronischen Lernstörung leidet oder eine seelische Behinderung
bereits eingetreten oder zu erwarten ist, können die
Kosten für eine Lerntherapie über die zuständigen
Jugendämter geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür
ist, dass die Schule keine ausreichenden oder geeigneten Fördermaßnahmen
anbieten kann und die Krankenkasse die Anerkennung der Lernstörung
als Krankheit abgelehnt hat.
Weiterhin müssen die Voraussetzungen
für eine Finanzierung nach § 35a SGB VIII ("Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche")
erfüllt sein. Andernfalls sind die Kosten für die
Lernförderung/Lerntherapie privat zu tragen.

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